Schuldschein

Schuldschein
Schuldbrief, Schuldurkunde.
I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Urkunde, in der der Schuldner eine bestimmte Leistung, i.d.R. Zahlung einer Geldsumme, verspricht. Sch. ist kein  Wertpapier; Besitz der Urkunde ist zur Geltendmachung des Rechts nicht erforderlich. Vorlage bei der Forderungsabtretung kann aber zu gutgläubigem Erwerb führen ( Forderungsabtretung).
- 2. Nach bewirkter Leistung kann der Schuldner neben der  Quittung Herausgabe des Sch. verlangen (§ 371 BGB).
- 3. Die von einem Kaufmann gezeichneten Sch. gelten als im Betrieb seines Handelsgewerbes gezeichnet, sofern sich nicht aus der Urkunde selbst das Gegenteil ergibt (§ 344 II HGB).
II. Grundbuchrecht:Ist der Sch. über eine Forderung ausgestellt, für die eine  Hypothek besteht, soll sie in Urschrift oder Ausfertigung mit dem  Hypothekenbrief durch Schnur und Siegel verbunden werden, um abweichende Verfügungen über Hypothek und Forderung zu erschweren. Das  Grundbuchamt verlangt dazu i.d.R. Vorlage der Sch. vor Ausstellung des Hypothekenbriefes (§ 58 GBO).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Schuldschein — Schuldschein …   Deutsch Wörterbuch

  • Schuldschein [1] — Schuldschein, eine schriftliche Urkunde, welche die Versicherung des Ausstellers enthält, daß er einem Anderen eine gewisse Geldsumme od. Geldeswerth schuldig sei. Der S. hat zunächst nur die Natur eines Beweisdocumentes für dasjenige, was in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schuldschein [2] — Schuldschein au porteur, s.u. Porteur 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schuldschein — (Schuldbrief), eine über Entstehung und Anerkennung eines Schuldverhältnisses vom Schuldner selbst ausgestellte Urkunde. Nach § 952 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Gläubiger stets Eigentümer des Schuldscheins, im Falle der Zahlung hat er… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schuldschein — Schuldschein, Schuldverschreibung, das schriftliche Bekenntnis einer (sowohl eigenen als fremden) Schuld zur eigenen Vertretung, steht im Eigentum des Gläubigers (Bürgerl. Gesetzb. § 952) und ist bei Zahlung auf Verlangen zurückzugeben …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schuldschein — macht Schuld. Frz.: Où il n y a point d obligation il n y a point de dévoir. (Kritzinger, 484a.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Schuldschein — Der Schuldschein ist eine die Verpflichtung des Schuldners bestätigende (feststellende) oder begründende (konstitutive) Urkunde. Der Schuldschein ist das Gegenstück zur Quittung. Er soll dem Gläubiger in der Regel als Nachweis für das Bestehen… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldschein — Pfandbrief * * * Schụld|schein 〈m. 1〉 schriftl. Anerkennung, Urkunde einer Schuld * * * Schụld|schein, der: schriftliche Bestätigung einer ↑ Schuld (3). * * * Schuldschein,   eine vom Schuldner zur Sicherung des Beweises über das Bestehen der… …   Universal-Lexikon

  • Schuldschein — der Schuldschein, e (Oberstufe) Urkunde, welche die Verpflichtung des Schuldners bestätigt Beispiel: Der Sohn hat sich von seinem Vater Geld geliehen und ihm dafür einen Schuldschein unterschrieben. Kollokation: einen Schuldschein einlösen …   Extremes Deutsch

  • Schuldschein — Schụld·schein der; eine schriftliche Bestätigung, in der jemand erklärt, dass er jemandem eine bestimmte Summe Geld schuldet <jemandem einen Schuldschein ausstellen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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